Wohngeld für Studenten

Auch Studenten haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Wohgeld.

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von den Kommunen für Personen mit geringem Einkommen gezahlt wird, um die Miet- oder Nebenkosten zu decken. Auch Studenten können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld haben.

Anspruch auf Wohngeld als Student

Studenten haben Anspruch auf Wohngeld, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind während des Studiums volljährig und nicht älter als 30 Jahre alt
  • Sie sind immatrikuliert und besuchen eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule
  • Sie haben ein geringes Einkommen, das unter einer bestimmten Grenze liegt
  • Sie wohnen in einer selbstgenutzten Wohnung, die den geltenden Wohngeldrichtlinien entspricht
  • Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Wohngeld als Student erlischt, wenn man das 30. Lebensjahr vollendet hat oder wenn man verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist.

Antragsverfahren

Um Wohngeld als Student zu beantragen, gibt es einige Schritte, die Sie beachten sollten:

  1. Informieren Sie sich vorab über die geltenden Wohngeldrichtlinien und die Höhe des Wohngelds in Ihrer Region.
  2. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, wie z.B. Nachweise über Ihr Einkommen, Bescheinigungen über Ihre Immatrikulation, Nachweise über die Wohnungskosten (z.B. Mietvertrag).
  3. Füllen Sie den Wohngeldantrag aus und reichen Sie ihn bei der zuständigen Wohngeldstelle ein.
  4. Legen Sie gegebenenfalls Nachweise und Unterlagen vor, die für die Prüfung des Antrags erforderlich sind.
  5. Warten Sie auf die Entscheidung der Wohngeldstelle.
  6. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wohngeldstellen in jedem Bundesland unterschiedlich sein können und es daher in jedem Bundesland unterschiedliche Antragsformulare und Unterlagen gibt. Es ist daher ratsam sich vorab auf der Webseite der Wohngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.

Wie wird das Wohngeld für Studenten berechnet?

Das Wohngeld für Studenten wird anhand des Einkommens und der Wohnkosten berechnet. Hierbei werden sowohl das eigene Einkommen als auch das Einkommen der Eltern oder anderer Unterhaltspflichtiger berücksichtigt.

Für die Berechnung des Wohngelds wird zunächst das sogenannte zu berücksichtigende Einkommen ermittelt. Dieses setzt sich aus dem eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern und eventuellen weiteren Unterhaltspflichtigen zusammen. Hierbei werden bestimmte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt, wie zum Beispiel Studienkosten oder Krankheitskosten.

Danach wird das sogenannte Wohngeldbedarfs ermittelt. Das Wohngeldbedarfs setzt sich aus den Wohnkosten, wie zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Heizkosten, und dem Bedarf an Wohnfläche zusammen. Hierbei wird unter anderem die Anzahl der Personen in der Wohnung und die Größe der Wohnung berücksichtigt.

Schließlich wird das Wohngeldbedarfs mit dem zu berücksichtigenden Einkommen verglichen. Liegt das Wohngeldbedarfs über dem zu berücksichtigenden Einkommen, besteht Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Differenz zwischen Wohngeldbedarfs und zu berücksichtigendem Einkommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechnung des Wohngelds von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann und es daher in jedem Bundesland unterschiedliche Freibeträge und Abzüge gibt. Es ist daher ratsam sich vorab auf der Webseite des Wohngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes genauestens zu informieren.